Baustatistik, allgemeine Bautätigkeit
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| BaustatistikC | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | | Publizierte Gestaltungspläne | 8 | 5 | 4 | 9 | 2 | | Genehmigte Gestaltungspläne | 10 | 4 | - | 5 | 4 | | Total Baugesuche | 121 | 113 | 126 | 129 | 137 | | Publizierte Baugesuche | 85 | 77 | 78 | 87 | 104 | | Baubewilligte Wohngebäude | 35 | 31 | 9 | 34 | 32 | | Baubewilligte Wohnungen | 109 | 118 | 25 | 98 | 62 | | Fertiggestellte Wohngebäude | 25 | 19 | 10 | 37 | 25 | | Fertiggestellte Wohnungen | 101 | 103 | 35 | 113 | 75 | | Gesamtbestand an Wohnungen am 31. Dezember | 5197 | 5284 | 5311 | 5403 | 5479 | | Im Bau befindliche Wohnungen am 31. Dezember | 85 | 102 | 137 | 85 | 112 |
Allgemeine Bautätigkeit Die Anzahl der vom Ressort Planung, Umwelt und Verkehr sowie der Baukommission behandelten, ordentlichen Baugesuche lag 2009 leicht höher als im Vorjahr. Zusätzlich wurden 138 kleinere Baugesuche für Projektänderungen, Reklamen, Meldeverfahren und Voranfragen eingereicht. Insgesamt wurden 275 Baugesuchsgeschäfte behandelt, was gegenüber 2008 (total 220 Geschäfte) eine Zunahme von 25 % bedeutet. Es wurden zwei Gestaltungsplangesuche eingereicht und vier Gestaltungspläne erlassen. Zu 27 Baugesuchen wurden insgesamt 46 Einsprachen eingereicht. Das heisst, dass bei über einem Viertel der publizierten Baugesuche Einsprachen zu behandeln waren. Die Anzahl bewilligter und fertiggestellter Wohngebäude und Wohnungen lag leicht unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Der Gesamtwohnungsbestand erhöhte sich um 1,35 % auf fast 5 500 Wohnungen. Bautätigkeit am Chriesiweg in Immensee Anfangs 2009 hat der Bezirk Küssnacht am Chriesiweg gestützt auf ein von der Bezirksgemeinde genehmigtes Reglement 21 eigene Bauparzellen verkauft. Die in der Folge am Chriesiweg und Sunnehofrain einsetzende Planungs- und Projektierungstätigkeit hat das Ressort Planung, Umwelt und Verkehr im vergangenen Jahr in starkem Masse beschäftigt. Zwischen Februar und Dezember 2009 wurden auf 16 Parzellen Baugesuche für 17 Wohnhäuser eingereicht. Davon wurden bisher neun Baubewilligungen und vier Bewilligungen für Wärmepumpen erteilt. Sechs Baugesuche sind zurzeit noch hängig. Über drei Parzellen wurde ein Gestaltungsplan für fünf Ein- und Mehrfamilienhäuser entworfen. Der Gestaltungsplan «Hintere Seematt» wurde anfangs 2010 vom Regierungsrat genehmigt. Schliesslich verbleiben fünf Parzellen, für die bisher noch keine Gesuche eingereicht wurden. Die einsetzende Bautätigkeit verursacht in Immensee viel Baustellenverkehr und zusätzlichen Lärm im Quartier. Dies erfordert von Anwohnern und Baufirmen Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Dank entsprechender Regelung auf der Baustelle zur Erneuerung der Fännstrasse können die Aushubtransporte trotz teilweiser Sperrung auf direktem Weg über die Fännstrasse stattfinden, wodurch der südliche Dorfteil wesentlich entlastet wird. Baukontrollen Mit der Erteilung einer Baubewilligung ist die Arbeit der Baubehörde noch nicht beendet. Als erstes gilt es, verschiedene, vor Baubeginn erforderliche Unterlagen zu kontrollieren. Es sind dies beispielsweise das Farb- und Materialkonzept, der Energienachweis, der Bauinstallationsplan, Baugrubennachweise, allfällige Dienstbarkeitsverträge sowie weitere nachzureichende Pläne und Unterlagen. Sobald sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen und in Ordnung sind, kann die Baufreigabe erteilt werden. Das kantonale Bau- und Planungsgesetz verpflichtet die kommunale Baubehörde zur Kontrolle der ausgeführten Bauten und die Prüfung der verfügten Auflagen. Die korrekte Lage und bauliche Ausführung des Bauvorhabens wird mit der Schnurgerüstund der Rohbaukontrolle überprüft. Da für die Durchführung dieser Kontrollen vermessungstechnische Geräte verwendet wer-den, hat der Bezirk ein Vermessungsbüro mit dieser Aufgabe beauftragt. Sobald der Neubau bezugsbereit ist, erfolgt die Schlusskontrolle. Mit der Baubewilligung werden dem Planer Meldekarten abgegeben, mit denen er die entsprechenden Baustadien dem Bauamt anzuzeigen hat. Kommt der Planer dieser Pflicht nicht nach, hat dies für alle Beteiligten Nachteile zur Folge: Den Behörden fehlen Angaben über die neu bezogenen Wohnungen, was einen Zusatzaufwand bei der Einwohnerkontrolle, der Kehrichtabfuhr oder der Baustatistik bedeutet. Der Bauherr bzw. die neuen Hausbewohner werden noch lange nach dem Bezug mit einer Schlussabnahme konfrontiert. Sofern bei der Schlussabnahme Abweichungen vom bewilligten Vorhaben festgestellt werden, löst dies ein nachträgliches Verfahren aus mit der Konsequenz, dass unter Umständen sogar Bauteile zurückgebaut werden müssen. Die hohe Zahl von Baugesuchen sowie personelle Vakanzen haben dazu geführt, dass beim Bauamt Küssnacht noch Rückstände bei den Schlussabnahmen bestehen. Dies betrifft neben nicht gemeldeten Bauabschlüssen auch zur Schlusskontrolle angemeldete Bauvorhaben. Die ausstehenden Schlussabnahmen werden im laufenden Jahr nun schrittweise durchgeführt.
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