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Anmeldung / Zuzug

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Sind Sie neu in unseren Bezirk zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!


Für Schweizer Staatsangehörige gilt:

Als erstes müssen Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden, damit Sie Ihren Heimatschein erhalten.

Danach müssen Sie sich innerhalb von vierzehn Tagen bei uns am Schalter anmelden.


Welche Unterlagen sind erforderlich?

Schweizer bringen bitte folgende Unterlagen mit:
  • Mietvertrag / Kaufvertrag
  • Heimatschein (erhalten Sie, wenn Sie sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie einen anderen Zivilstand als ledig haben)
  • Kopie des Krankenkassennachweises (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Neue AHV-Versichertennummer (mit 13 Zahlen)

Die Anmeldegebühr beträgt für
  • Einzelpersonen Fr. 10.00
  • Familien Fr. 20.00

Der neue Niederlassungsausweis wird Ihnen ca. 1 Woche nach der Anmeldung per Post zugestellt.


Für ausländische Staatsangehörige gilt:

Als erstes müssen Sie sich zuerst bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden, damit wir Sie bei uns anmelden können. Nehmen Sie dazu Ihren Original-Ausländerausweis mit.

Ausländische Staatsangehörige bringen danach zur Anmeldung bei uns bitte folgende Unterlagen mit:

  • Mietvertrag / Kaufvertrag
  • Pass (für EG/EFTA-Staatsangehörige genügt auch Personalausweis)
  • Ausländerausweis oder zwei aktuelle Passfotos (Drittstaaten nur ein Foto (Vorschriften für Passfotos))
  • Arbeitsvertrag oder Zusicherung des Amt für Migrations vom Kanton Schwyz
  • Wenn Zuzug aus dem Ausland: Wenn Sie einen B-Ausweis (Jahresaufenthalt) beantragen wollen: Abmeldebestätigung von Ihrem bisherigen Wohnort.
  • Kopie des Krankenkassennachweises einer Schweizer Krankenkasse (bei Familien für alle Mitglieder)
  • Bei Selbständigkeit: Businessplan

Wenn Sie einem nicht EG/EFTA Staat angehören und von einem anderen Kanton in den Kanton Schwyz kommen, müssen Sie vor der Anmeldung zuerst das Gesuch um Kantonswechsel ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Unterlagen bei uns auf dem Einwohneramt abgeben. Das Gesuch wird durch das Amt für Migration geprüft. Erst danach können Sie sich mit den obgenannten Unterlagen anmelden kommen.

Die Anmeldegebühr beträgt für
  • Einzelpersonen Fr. 10.00
  • Familien Fr. 20.00

Der neue Ausländerausweis wird uns vom Amt für Migration direkt zugestellt. Wir werden Sie schriftlich benachrichtigen, sobald dieser zur Abholung bereit ist.


Schriftliche Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung ist in Ausnahmefällen möglich; wir verrechnen Ihnen die dadurch entstandenen Kosten. Bitte nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.

Nummernschilder
Die Autonummer muss bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton innert 14 Tagen gewechselt werden. Sie benötigen dazu von uns den Niederlassungsausweis oder eine Wohnsitzbestätigung (gratis bei der Anmeldung).

Obligatorische Krankenversicherung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen bei einer anerkannten schweizerischen Krankenkasse versichert sein. Deshalb hat jede Person bei der Anmeldung den Versicherungsausweis (Kopie Karte, Police, etc.) der Schweizer Krankenkasse vorzulegen. Eine Befreiung der Krankenkassenpflicht ist nur in ganz wenigen Fällen möglich (siehe Webseite Ausgleichskasse Schwyz: Ausgleichskasse Schwyz, Gesuch um Befreiung, Merkblatt Befreiung, Bescheinigung Sachleistungsanspruch)


Wochenaufenthalt

Wenn Sie lediglich einen Wochenaufenthalt in Küssnacht anmelden wollen, benötigen Sie:

  • Interimsausweis / Heimatausweis
  • Mietvertrag

Einen Interimsausweis erhalten Sie von der Gemeinde, bei der Sie den gesetzlichen Wohnsitz haben. Diesen müssen Sie bei uns am Schalter abgeben.

Die Anmeldegebühr beträgt pro Person und pro Jahr Fr. 30.00.

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Informationen zu Scheindomizil

Verantwortlich Telefon
Einwohneramt 041/854 02 12

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Wappen der Gemeinde Küssnacht am Rigi
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