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Adressänderung

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Umzug

Wenn Sie innerhalb unseres Bezirks umgezogen sind, teilen Sie uns bitte die Adressänderung innerhalb von vierzehn Tagen mit (telefonisch, am Schalter oder via Online Schalter).

Eine Adressänderung können Sie uns auch mit dem Formular direkt unter Online-Schalter schriftlich melden.

Die Adressänderung ist kostenlos.

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Bei Ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir den Original Ausländerausweis.

Was ist ferner zu beachten?

EG/EFTA Staatsangehörige:
Wenn das Foto auf dem Ausländerausweis veraltet oder die Schrift auf dem linken Teil des Ausweises nicht mehr gut lesbar ist, bitten wir Sie zwei aktuelle Passfotos beizulegen. Ebenfalls müssen bei Kindern immer neue Passfotos beigelegt werden.

Drittstaaten:
Wenn Sie einem Drittstaat angehören, muss jede Person persönlich am Schalter des Einwohneramts vorbeikommen. Ebenfalls mitzunehmen ist ein neues Passfoto (Vorschriften zwingend beachten: Fotomustertafel für Neue Ausländerausweise) sowie der gültige Reisepass.


Der neue Ausländerausweis wird uns vom Amt für Migration direkt zugestellt. Wir werden Sie schriftlich benachrichtigen, wenn dieser zur Abholung bereit ist.

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohneramt 041/854 02 12 gratis

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
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