politische Mitgestaltung in der GemeindeWeiterführende Informationen http://www.rheinfelden.ch
Petition (=Bittschrift) Eine Petition kann von Jedermann unterzeichnet werden. Die Bittschrift muss vom Gemeinderat entgegen genommen werden und hat Anrecht auf eine Antwort. Initiative in Gemeindegelegenheiten 1/10 der Stimmberechtigten EinwohnerInnen von Rheinfelden (knapp 700 Stimmberechtigte) können die Behandlung eines Gegenstandes in der (nächsten) Versammlung verlangen. Gleichzeitig kann die Einberufung einer ausserordentlichen Versammlung verlangt werden. Vorschlags- und Antragsrecht Jeder Stimmberechtige kann die Ueberweisung eines neuen Gegenstandes an den Gemeinderat zum Bericht und Antrag verlangen. Grundsätzlich ist dieses Geschäft an der nächsten Versammlung zu traktandieren. Jeder Stimmberechtigte kann zur Tätigkeit der Gemeindebehörde und der -verwaltung Anfragen stellen. Diese sind sofort oder an der nächsten Versammlung zu beantworten. fakultatives Referendum (=Urnenabstimmung) Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung können 1/10 der Stimmberechtigten die Urnenabstimmung verlangen. Die Unterschriften sind innert 30 Tage ab dem Tag der Publikation einzureichen. obligatorisches Referendum (=Urnenabstimmung) Folgende Beschlüsse der Gemeindeversammlung unterstehen der obligatorischen Urnenabstimmung: Erlass und Aenderung der Gemeindeordnung Beschlüsse über die Aenderung im Bestand der Gemeinde Beschlüsse auf Einführung der Organisation mit Einwohnerrat
Datum der Neuigkeit 10. Okt. 2006
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